Die GoBD

GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Es handelt sich dabei um eine Verordnung des deutschen Bundesfinanzministeriums, die die Anforderungen an die Buchführung und Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen regelt.

Die GoBD legt fest, dass elektronische Aufzeichnungen und Unterlagen in einer nachvollziehbaren und revisionssicheren Weise geführt und aufbewahrt werden müssen. Sie enthält Vorgaben zur Datensicherheit, zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und zur Archivierung von elektronischen Unterlagen.

Die Einhaltung der GoBD ist für Unternehmen und Selbstständige in Deutschland verpflichtend, um den gesetzlichen Anforderungen an die Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen gerecht zu werden. Durch die korrekte Umsetzung der GOBD können Unternehmen ihre Buchführung transparent und nachvollziehbar gestalten und somit auch möglichen Steuerprüfungen standhalten.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sich mit den genauen Anforderungen der GoBD vertraut machen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre elektronische Buchführung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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